- Allgemeines
1.1 Diese Standardverkaufsbedingungen (die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) gelten für jeden Produktenverkauf durch Cuccolini srl – Reg. Imp. N. 01881440356 Reggio Emilia – oder eine seiner direkten oder indirekten Tochtergesellschaften bzw. Wiederverkäufer (der „Verkäufer“ und die „Produkte“) an eine Person, einen Kunden, einen Händler, einen Integrator, eine Firma oder Gesellschaft (der „Kunde“), deren Bestellung von der Verkäufer akzeptiert wurde.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfassen zusammen mit der Bestellung die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über die Lieferung von Produkten, Waren oder Dienstleistungen oder für Arbeiten, die der Verkäufer entweder in Verbindung damit oder auf andere Weise unternimmt, und ersetzen alle vorherigen Absprachen, Vereinbarungen, schriftliche und mündliche Verhandlungen und Mitteilungen.
1.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Bestellung haben die Bestimmungen der Bestellung Vorrang.
2 Bestellungen
2.1 Der Kunde stellt dem Verkäufer eine von einem autorisierten Einkäufer unterzeichnete Bestellung zur Verfügung. Diese Bestellung stellt einen Vorschlag des Kunden dar, Produkte vom Verkäufer zu kaufen. Alle Bestellungen (einschließlich Bestellungen, die gegen ein Angebot aufgegeben werden), die der Kunde an den Verkäufer liefert, bedürfen der schriftlichen Bestätigung und Genehmigung eines autorisierten Handelsvertreters des Verkäufers. Eine Bestellung eines Kunden muss die folgenden Informationen enthalten: (i) eine Bestellnummer, (ii) Rechtsadresse und fiskalische Daten, (iii) Lieferadresse, (iv) Verweise auf das Angebot des Verkäufers und / oder frühere Korrespondenz und (v) gegebenenfalls alle relevanten Informationen, um die aktuellen Exportanforderungen zu erfüllen.
2.2 Die vollständige oder teilweise Kündigung oder Stornierung einer vom Verkäufer angenommenen Bestellung durch den Kunden kann nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Verkäufers und unter der Bedingung erfolgen, dass der Kunde den Verkäufer vollständig und bedingungslos von jeglichem Verlust freistellt und die damit verbundenen Kosten (einschließlich entgangenen Gewinns und Materialkosten), die zu diesem Zeitpunkt zu berechnen sind.
2.3 Die Bestätigung des Eingangs einer Bestellung oder des Eingangs der Zahlung für eine Bestellung (einschließlich der Unterzeichnung und Rücksendung der Bestätigungskopie an den Kunden, falls vorhanden) gilt nicht als Annahme der Geschäftsbedingungen des Kunden durch den Verkäufer und dient nicht dazu, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in irgendeiner Weise zu ändern oder zu ergänzen. Da die Auftragsbestätigung ein verbindliches Dokument des Verkäufers darstellt, obliegt es dem Kunde, das Dokument zu prüfen und den Lieferer auf unrichtige Angaben zur Warenbezeichnung und -menge oder zu den Daten des Kunden hinzuweisen.
2.4 Jede Rücksendung eines Produkts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Eine Rücksendung wird nicht akzeptiert, wenn
(i) Der Kunde hat den Verkäufer nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Lieferung gemäß Ziffer 5.1 und schriftlich über eine Rücksendung eines Produkts informiert
(ii) der Bestellwert beträgt weniger als 100 EUR (ohne MwSt.).
Beschädigte Produkte, gebrauchte Produkte oder Produkte ohne vollständige Teile und / oder Verpackung werden nicht zur Rücksendung angenommen. Für alle Rücksendungen wird eine Bearbeitungsgebühr von zwanzig (20) Prozent erhoben, die auf dem Bestellwert (ohne MwSt.) der zurückgegebenen Produkte basiert. Der Kunde trägt auch die Versandkosten für die zurückgesandten Produkte an den Verkäufer, bis zum vom Verkäufer angegebenen Ort. Die Zahlung einer Rücksendung erfolgt, sobald eine Rücksendung der Produkte an den Verkäufer geliefert wurde und die zurückgegebenen Produkte vom Verkäufer geprüft und zur Rücksendung genehmigt wurden. Wenn die Produkte nicht zur Rücksendung zugelassen sind, muss der Kunde (auf eigene Kosten) die Abholung dieser Produkte vom Verkäufer innerhalb von 30 Tagen veranlassen, und wenn keine solche Abholung innerhalb der angegebenen Zeit erfolgt, muss das Produkt Eigentum des Verkäufers sein und der Kunde hat keinen Anspruch (monetär oder anderweitig) auf den Verkäufer.
2.5 Ab dem 01. März 2020 beträgt der monatliche Rechnungsbetrag mindestens 100,00 Euro (ggf. inkl. MwSt.).
- Steuern
3.1 Alle Preise für die Produkte enthalten keine Steuern, Abgaben, Veranlagungen, oder Ähnliches, die auf die Produkte oder die Bestellung erhoben werden können. Die Höhe solcher Steuern oder Abgaben, die der Verkäufer zu zahlen hat oder abzuholen, wird dem Kunden in Rechnung gestellt und ist vom Kunden zu zahlen.
3.2 Alle Kunden, die steuer- oder mehrwertsteuerfrei sind, müssen dem Verkäufer das zutreffende gültige Zertifikat oder einen anderen schriftlichen Nachweis einer solchen Befreiung oder sonstige vom Verkäufer angeforderte Informationen vorlegen, bevor Bestellungen beim Verkäufer aufgegeben werden.
- Preise
4.1 Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben oder von den Parteien schriftlich anders vereinbart wurde, enthalten alle Preise keine Kosten und sonstigen Versandkosten (einschließlich sonstiger damit verbundener Kosten).
4.2. Alle Preise können vom Verkäufer erhöht werden, für:
(i) alle vom Kunden vorgenommenen und vom Verkäufer genehmigten Auftragsänderungen und
(ii) in Bezug auf mehrere Bestellungen gemäß einer einzelnen Bestellung für jede Bestellung, die nach einer allgemeinen Preiserhöhung durch den Verkäufer bestätigt wurde.
- Versand
5.1. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben oder von den Parteien schriftlich anders vereinbart wurde, erfolgen alle Sendungen (i) CPT (INCOTERMS 2020) am Geschäftssitz des Kunden und (ii) über den praktischsten Spediteur. Der Verkäufer hat das Recht, dem Kunden die vom Verkäufer zu tragenden Kosten und sonstigen Versandkosten (einschließlich sonstiger damit verbundener Kosten) in Rechnung zu stellen.
5.1.1 Nach Versand unserer Bereitstellungsanzeige wird verpackte Ware maximal 7 Tage kostenlos in unserem Hof gelagert. Ab dem 8. Kalendertag wird bei fehlender Bestätigung des Kunden als Annahme des vorgeschlagenen Versandplans oder betreffend Versandanweisungen eine Gebühr von 50 Euro pro Tag und Kolli erhoben. Das Parken der Waren im Hof erfolgt ohne Schutz vor schlechten Wetterbedingungen und der Verkäufer ist von jeglicher Verantwortung für Schäden befreit, die durch schlechtes Wetter oder andere Faktoren verursacht werden. Darüber hinaus behält sich der Lieferant nach dem 20. eines jeden Monats das Recht vor, den Versand per Nachnahme durchzuführen.
5.2 Der Kunde kann nach eigenem Ermessen die Produkte inspizieren und alle oder einen Teil der Produkte ablehnen, wenn die Produkte nicht der Produktspezifikation entsprechen, die in der Auftragsbestätigung angegeben ist, vorausgesetzt, die Ablehnung wird mitgeteilt der Verkäufer innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Produkte. Wenn der Kunde die Ablehnung nicht mitteilt, wird davon ausgegangen, dass er diese Produkte akzeptiert hat. Wenn der Kunde die Ablehnung eines Teils der Produkte ankündigt, hat der Verkäufer das Recht, die abgelehnten Produkte gemäß dem nachstehenden Artikel 8 mit schriftlicher Mitteilung des Kunden zu ersetzen oder zu reparieren.
- Kreditgenehmigung
6.1 Lieferungen oder Versand von Produkten bedürfen jederzeit der Zustimmung der Kreditabteilung des Verkäufers.
6.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine zuvor vom Verkäufer einem Kunden angebotene Gutschrift ganz oder teilweise vorübergehend oder bis auf weiteres zu stornieren oder zu kündigen und stattdessen Nachnahme oder Vorauszahlung für die Produkte vom Kunden zu verlangen.
- Eigentumsvorbehalt
7.1 Die vom Verkäufer gelieferte Ware bleibt des Verkäufers Eigentum, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung – auch Saldoforderungen aus Kontokorrent – beglichen hat.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, die vom Verkäufer gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Der Verkäufer ist berechtigt, die Veräußerungsbefugnisse des Kunden durch schriftliche Erklärung zu widerrufen, wenn er mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber und insbesondere mit seinen Zahlungen in Verzug gerät oder sonstige Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen.
7.3 Für das Recht des Kunden, die vom Verkäufer gelieferte Ware zu verarbeiten, gelten die Beschränkungen des vorstehenden Abs. 2 entsprechend. Durch die Verarbeitung erwirbt der Kunde kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für uns als Verkäufer im Sinne von § 950 BGB. Sollte unser Eigentumsvorbehalt dennoch durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind der Kunde und der Verkäufer schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf den Verkäufer übergeht, wir die Übereignung annehmen und der Kunde unentgeltlicher Verwahrer der Sachen bleibt.
7.4 Wird die Vorbehaltsware des Verkäufers mit noch im Fremdeigentum stehenden Waren verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen oder vermischten Bestand. Der Umfang des Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen Ware.
7.5 Waren, an denen der Verkäufer gem. der vorstehenden Abs. (3) und (4) Eigentum oder Miteigentum erwirbt, gelten, ebenso wie die uns gem. vorstehendem Abs. (1) unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen.
7.6 Der Kunde tritt bereits jetzt die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Zu den Forderungen aus einem Weiterverkauf zählt auch die Forderung gegen die Bank, die im Rahmen des Weiterverkaufs ein Akkreditiv zugunsten des Kunden (= Wiederverkäufers) eröffnet hat oder bestätigt. Wir, als Verkäufer, nehmen diese Abtretung hiermit an. Handelt es sich bei der Vorbehaltsware um ein Verarbeitungsprodukt oder um einen vermischten Bestand, worin neben von uns gelieferter Ware nur solche Gegenstände enthalten sind, die entweder dem Kunden gehörten oder aber ihm von Dritten nur unter dem so genannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Kunde die gesamte Forderung aus Weiterveräußerung der Ware an uns ab. Im anderen Falle, also bei einem Zusammentreffen von Vorauszessionen an uns und andere Lieferanten steht uns ein Bruchteil des Veräußerungserlöses zu, und zwar entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes unsere Ware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten oder vermischten Ware.
7.7 Soweit unsere Forderungen insgesamt durch die vorstehend erklärten Abtretungen bzw. Vorbehalte zu mehr als 125% zweifelsfrei besichert sind, wird der Überschuss der Außenstände bzw. der Vorbehaltsware auf Verlangen des Kunden nach unserer Auswahl freigegeben.
7.8 Der Kunde ist ermächtigt, die Außenstände aus Weiterveräußerung der Ware einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung entfällt, wenn bei dem Kunden kein ordnungsgemäßer Geschäftsgang mehr gegeben ist. Darüber hinaus können wir die Einziehungsermächtigung des Kunden widerrufen, wenn er mit der Erfüllung seiner Pflichten uns gegenüber, insbesondere mit seinen Zahlungen in Verzug gerät oder sonstige Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Entfällt die Einziehungsermächtigung oder wird sie von uns widerrufen, hat uns der Kunde auf unser Verlangen unverzüglich die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
7.9 Bei Zugriffen Dritter auf unsere Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Außenstände ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum/unser Recht hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten einer Intervention trägt der Kunde.
7.10 Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, auf unser erstes Anfordern, die bei ihm noch befindliche Vorbehaltsware herauszugeben und etwaige, gegen Dritte bestehende Herausgabeansprüche wegen der Vorbehaltsware an uns abzutreten. In der Zurücknahme sowie der Pfändung von Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
7.11 Wir können vom Kunden verlangen, dass er uns die durch Weiterveräußerung entstehenden und gem. § 9 (6) an uns abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. Sodann sind wir berechtigt, die Abtretung nach unserer Wahl offenzulegen.
- Zahlungsbedingungen
8.1 Die Zahlungsbedingungen sind in der Bestätigung der Bestellung / Proforma-Rechnung festgelegt. Gebühren für verspätete Zahlung in Höhe des Zinssatzes (i) in Höhe des Euribor 3M-Satzes plus 5 Punkte und (ii) nach 60 Tagen ab dem vereinbarten Zahlungstermin in Höhe des Euribor 3M-Standardzinssatzes plus 8 Punkte können auf überfällige Konten erhoben werden. Zahlungsverzögerungen von mehr als 30 Tagen in Bezug auf den vereinbarten Termin stellen automatisch eine formelle Mitteilung an den Schuldner dar.
8.2 Wenn der Kunde eine Rechnung des Verkäufers nicht rechtzeitig bezahlt, werden alle nachfolgenden Rechnungen sofort fällig und zahlbar.
8.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach alleinigem Ermessen des Verkäufers spezielle Zahlungsbedingungen (z. B. Vorauszahlung oder Zahlung bei Lieferung) für bestimmte Bestellungen (z. B. Bestellungen mit hohem Wert) anzuwenden, und solche besonderen Zahlungsbedingungen werden mitgeteilt durch den Verkäufer an den Kunden vor Annahme einer Bestellung.
- Garantie
9.1. Der Verkäufer gewährt seinen Kunden eine einjährige Garantie ab Erhalt der Produkte für C-Line- und T-Line-Modelle (einschließlich Zubehör und Bedienelemente). Für die X-Line-Modelle gilt eine Garantie von zwei Jahren.
9.2. Die Garantie umfasst (i) Herstellungs- und Materialfehler an den Produkten und (ii) wenn die Produkte nicht der Produktspezifikation entsprechen.
9.3. Die Garantie gilt nicht für Produkte (einschließlich Komponenten oder anderer Teile in solchen Produkten – wie Gummiabdeckungen, Maschentücher, Dichtungen, Schläuche usw. – oder für die Software von Produkten), die:
(a) Missbrauch, Missbrauch, Fahrlässigkeit, unsachgemäßer Lagerung, unsachgemäßer Handhabung, unsachgemäßer Verwendung, unsachgemäßer Installation, abnormaler physischer Belastung, abnormalen Umwelt- oder Arbeitsbedingungen oder Verwendung, Anwendung, Installation, Pflege, Kontrolle oder Wartung entgegengesetzt wurde anwendbares Handbuch oder Anweisungen für die vom Verkäufer herausgegebenen Produkte oder bewährte Handelspraktiken in Bezug auf diese; oder
(b) von anderen Personen oder Organisationen als dem Verkäufer oder seinen bevollmächtigten Vertretern rekonstruiert, repariert oder verändert wurde oder einen Defekt infolge angemessener Abnutzung oder vorsätzlicher Beschädigung oder durch Folgeschäden durch andere fehlerhafte Produkte aufweist; oder
(c) Es wurde vom Kunden ausdrücklich als fertiges Produkt angefordert (z. B. nur nach Größe ausgewählt mit Verweis auf einen anderen Hersteller), ohne eine ordnungsgemäße Überprüfung mit dem Verkäufer bezüglich der tatsächlichen Anwendungsdaten (z. B.: Produktseigenschaften, Schüttgewicht, erforderlicher Durchsatz in Kombination mit einem bestimmten Maschentyp – Maschenweite, Drahtdurchmesser, spezifische Anforderungen an die Siebeffizienz); oder, auch im Falle einer Wiederholbestellung, wenn es Abweichungen in der Anwendung gibt, die sich auf das Siebungsergebnis auswirken.
9.4. Die in diesem Abschnitt dargelegte Produktgarantie ist die einzige Garantie, die der Verkäufer in Bezug auf die Produkte gewährt. Der Kunde darf sich nicht auf andere Informationen, Erklärungen oder Garantien (ausdrücklich oder stillschweigend) verlassen und hat sich nicht darauf verlassen, unabhängig davon, ob diese auf geltendem Recht oder auf andere Weise beruhen.
9.5. Während der Garantiezeit ersetzt oder repariert der Verkäufer auf eigene Kosten fehlerhafte Produkte, die vom Verkäufer nach eigenem Ermessen bestimmt werden und von der hier aufgeführten Garantie abgedeckt werden.
9.6. Es liegt im Ermessen des Verkäufers, ob ein fehlerhaftes Produkt zum Austausch an den Verkäufer zurückgesandt oder vom Verkäufer am Standort des Kunden repariert werden soll. Alle ersetzten Produkte gehen in das Eigentum des Verkäufers über.
9.7. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für die Kosten für den Einbau von Ersatzteilen oder Komponenten von Produkten in Produkte oder ähnliches des Kunden.
9.8. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Verkäufer reparierten oder ersetzten Produkte.
9.9 Gewährleistungsinterventionen oder Nachlieferungen können nur erfolgen, wenn der Kunde alle ausstehenden und verfallenen Beträge bezahlt hat.
- Haftungsbeschränkung
Die Haftung und Verpflichtung des Verkäufers im Rahmen dieser Vereinbarung beschränkt sich auf die Reparatur oder den Austausch (nach eigenem Ermessen) von Produkten (einschließlich Komponenten oder Teilen davon), die der Verkäufer aufgrund eines Garantieanspruchs als fehlerhaft erachtet. In keinem Fall übersteigt die Haftung des Verkäufers den Kaufpreis der Produkte gemäß der entsprechenden Bestellung, die zu einer solchen Haftung geführt hat. In keinem Fall haftet der Verkäufer für Folgeschäden oder indirekte Verluste oder Schäden. Der Verkäufer erkennt keine Kosten an, die im Zusammenhang mit vom Kunden in unserer Werkstatt durchgeführten Tests stehen (z. B. FAT – Factory Acceptance Test oder ähnliche Tests).
- Produkthaftung
Jede Vertragspartei unterhält eine angemessene Produkthaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Haftungsgrenze für solche Ansprüche.
- Vertraulichkeit
12.1 Dieser Abschnitt 11 gilt, wenn und soweit die Vertragsparteien keine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen haben.
12.2 Alle Informationen, Geräte, Know-how und technischen Unterlagen, einschließlich elektronisch gespeicherter Daten, auf die eine Vertragspartei über die Geschäftsbeziehung der Vertragsparteien Zugriff hat, werden vertraulich behandelt und dürfen nur für den Verkauf verwendet werden und Lieferung von Produkten vom Verkäufer an den Kunden. Die oben beschriebene Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die
(i) der Öffentlichkeit bekannt sind, außer durch Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
(ii) Informationen, die eine Partei nachweisen kann, waren in ihrem Besitz, bevor sie von der anderen Partei erhalten wurden, und
(iii) Informationen, die eine Partei von einem Dritten ohne Einschränkungen hinsichtlich ihrer Offenlegung erhält.
12.3 Zu diesem Zweck können jedoch Informationen offengelegt werden, die eine Vertragspartei aufgrund eines Gesetzes oder einer Anordnung eines Gerichts einer zuständigen Gerichtsbarkeit offenlegen muss. Die Vertragspartei, die um die Offenlegung dieser Informationen gebeten wird, muss die andere Vertragspartei vorab über eine solche Anforderung informieren und die andere Vertragspartei bezüglich der Art und Weise dieser Offenlegung konsultieren. Die Vertragspartei, die Informationen gemäß diesem Abschnitt weitergibt, verpflichtet den Empfänger der Informationen, soweit dies rechtlich möglich ist, diese vertraulich zu behandeln.
12.4 Der Kunde darf die Geschäftsbeziehung der Parteien ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht durch Werbung oder auf andere Weise veröffentlichen.
12.5 Der Kunde hat auf Verlangen des Verkäufers alles, was in Abschnitt 11 genannt ist, einschließlich Kopien davon, zurückzugeben oder zu vernichten.
- Datenschutzerklärung
Kundendaten sind gemäß der neuesten Ausgabe der Europäischen Verordnung 2016/679 („DSGVO“) geschützt. Unsere vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie unter https://www.virtogroup.com/privacy-policy/.
- Rechte an geistigem Eigentum
Keine Partei erhält ein Recht auf die eigenen oder lizenzierten Rechte an geistigem Eigentum der anderen Partei in Bezug auf den Verkauf von Produkten vom Verkäufer an den Kunden. „Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle Formen von Rechten an geistigem Eigentum in einem Land oder einer Region, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Erfindungen, Geschäftsgeheimnisse, Patente, Urheberrechte, Design, Marken (unabhängig davon, ob sie registriert oder registrierbar sind oder einschließlich Anträgen auf Registrierung solcher Rechte) Ding) und wissen wie.
- Höhere Gewalt
Jede Partei ist von der Erfüllung einer Verpflichtung aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme einer Zahlungsverpflichtung befreit, soweit und solange diese Leistung ganz oder teilweise durch Gründe verhindert oder verzögert wird, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle oder durch Streiks liegen , Aussperrungen oder andere Arbeitsstörungen oder durch Feuer, Überschwemmungen, Krieg, Embargos, Blockaden, Unruhen, Eingriffe der Regierung, Handlungen oder Unterlassungen einer Regierungsbehörde oder der anderen Partei, Einhaltung staatlicher Vorschriften, Verzögerungen oder Engpässe beim Transport oder Unfähigkeit zu erhalten notwendige Arbeitskräfte, Materialien oder Fertigungsanlagen aus üblichen Quellen oder aufgrund von Mängeln oder Verzögerungen bei der Leistung seiner Lieferanten oder Subunternehmer, wenn dies auf die in diesem Abschnitt genannten Umstände zurückzuführen ist. Bei Eintritt eines solchen Ereignisses informiert jede Vertragspartei die andere Vertragspartei unverzüglich. Jede Partei ist berechtigt, eine Bestellung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu stornieren, wenn sich die Erfüllung der Verpflichtungen der anderen Partei aufgrund der in diesem Abschnitt dargelegten Umstände um mehr als drei (3) Monate verzögert.
- Geltendes Recht und Streitigkeiten
16.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, jede Bestellung und der Verkauf von Produkten durch den Verkäufer an den Kunden unterliegen den Gesetzen Italiens und der Vertragsparteien und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Sie vereinbaren, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Verkauf von Waren sind hiervon nicht anwendbar.
16.2 Jede Partei erklärt sich unwiderruflich und bedingungslos damit einverstanden, dass Streitigkeiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Bestellungen und dem Verkauf von Produkten durch den Verkäufer an den Kunden oder deren Verletzung, Kündigung oder Ungültigkeit vorliegen endgültig durch Schiedsverfahren gemäß den Regeln für beschleunigte Schiedsverfahren der italienischen Handelskammer in Reggio Emilia beigelegt, die ausschließlich zuständig sind. Schiedsort ist Italien. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Englisch.